Unterstützen Sie den Freundeskreis / Förderverein der Juristischen Fakultät an der Universität Passau!

Die zahlreichen Projekte an der Juristischen Fakultät der Universität Passau sind auf finanzielle und ideelle Unterstützung angewiesen. Wir freuen uns daher sehr über das Engagement der Rechtspraxis und vor allem auch unserer ehemaligen Studierenden und Doktoranden.

Sie können uns auch direkt per PayPal unterstützen:

Gerne können Sie Spenden auf unser Konto

Freunde und Förderer der Rechtswissenschaft an der Universität Passau, e.V.
IBAN DE33740500000030777569
Sparkasse Passau (BIC BYLADEM1PAS)

überweisen.


Nach § 50 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 EDStV genügt bei Spenden bis zu einem Betrag von 300 € (dreihundert Euro) pro Kalenderjahr ein selbst erstellter Kontoauszug in Verbindung mit einer allgemeinen Erklärung des Vereins. Diese können Sie hier herunterladen:

Für höhere Zuwendungen stellen wir Ihnen gerne auf Wunsch eine Spendenquittung aus. Außerdem erwähnen wir aber einer Spendenhöhe von 100 € die Spender auf Wunsch gerne namentlich. Als weitere Kategorien sind bei der namentlichen Erwähnung vorgesehen: Spenden ab 500 €; Spenden ab 1.000 €. Wenden Sie sich in diesen Angelegenheiten gerne an den Vorstand.


§ 5 – Beiträge
1. Die Mitglieder haben einen Jahresbeitrag zu leisten, dessen Mindesthöhe von der Mitgliederversammlung festgesetzt wird. Die Höhe des Beitrages kann für natürliche Personen und andere Mitglieder verschieden bemessen werden. Der Jahresbeitrag ist für das Jahr der beginnenden Mitgliedschaft voll zu entrichten.

2. Der Vorstand setzt Fälligkeit und Zahlungsweise des Beitrags fest.

3. Der Verein kann Spenden entgegennehmen. Er darf Spenden nach Maßgabe der steuerlichen Vorschriften für Fördervereine einer Rücklage zuführen, die sicher und wirtschaftlich anzulegen ist.

Satzung