Erster Vorsitzender

Professor Dr. Tomas Kuhn
Universität Passau
Raum (HK14b) 112, Dr.-Hans-Kapfinger-Straße 14b
94032 Passau
Telefon: +49 851 509-2379
Fax: +49 851 509-2392
E-Mail: tomas.kuhn@uni-passau.de
Zweiter Vorsitzender

Prof. Dr. Kai von Lewinski
Dekanat, Universität Passau
Raum (HK14b) 123, Dr. Hans-Kapfinger-Straße 14b
94032 Passau
Telefon: +49 851 509-2378
Fax: +49 851 509-2392
E-Mail: Kai.Lewinski@uni-passau.de
Schatzmeister

LL.M. (Gew. RS), LL.M. (Chicago)
Prof. Dr. Michael Beurskens
Universität Passau
Raum (JUR) 216, Innstraße 39 (Juridicum)
94032 Passau
Telefon: +49 851 509-2360
Fax: +49 851 509-2362
E-Mail: Michael.Beurskens@uni-passau.de
Schriftführer

Prof. Dr. Sebastian Martens
Universität Passau
Raum (JUR) 317, Innstraße 39 (Juridicum)
94030 Passau
Telefon: +49 851 / 509 – 2300
Fax: +49 851 / 509 – 2302
E-Mail: Sebastian.Martens@uni-passau.de
§ 8 – Vorstand
1. Der Vorstand besteht aus vier Personen, und zwar aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. In den Vorstand gewählt werden können ausschließlich Professorinnen und Professoren sowie wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Juristischen Fakultät der Universität Passau.2. Jedes Vorstandsmitglied ist im Außenverhältnis berechtigt, den Verein allein gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten. Im Innenverhältnis wird bestimmt, dass der zweite Vorsitzende, der Schatzmeister und der Schriftführer von ihrem Vertretungsrecht nur Gebrauch machen, wenn der erste Vorsitzende bzw. der erste und der zweite Vorsitzende bzw. der erste und der zweite Vorsitzende und der Schatzmeister verhindert sind.
3. Der Vorstand bleibt auch über seine Amtszeit hinaus bis zur Wahl eines neuen Vorstandes im Amt. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während der Amtsperiode aus, so können die verbleibenden Vorstandsmitglieder ein Ersatzmitglied für die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen benennen.
4. Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch die Satzung oder zwingende gesetzliche Vorschriften von der Mitgliederversammlung zu besorgen sind. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins. Er unterrichtet die Mitglieder über die Vereinsangelegenheiten, insbesondere durch Erstellung eines Jahresberichts.
5. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse im Allgemeinen in Vorstandssitzungen, die vom ersten Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom zweiten Vorsitzenden, schriftlich, fern-mündlich oder per E-Mail einzuberufen sind. Eine Mitteilung der Tagesordnung ist nicht erforderlich. Eine Einberufungsfrist von einer Woche ist einzuhalten. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder anwesend sind. Ein Vorstandsbeschluss kann auch auf schriftlichem oder elektronischem Wege (Umlauf) gefasst werden. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Sitzungsleiters bzw. beim Umlauf die Stimme des einberufenden Vorsitzenden. Über die Beschlüsse des Vorstands ist ein Protokoll zu führen, das durch den Sitzungsleiter bzw. beim Umlauf durch den einberufenden Vorsitzenden zu unterschreiben ist.
6. Die Vorstandsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit keine Vergütung, jedoch den Ersatz ihrer Auslagen.
Satzung