Vorstand des Freundeskreises / Fördervereins der Juristischen Fakultät der Universität Passau

Erster Vorsitzender

Prof. Dr. Tomas Kuhn
Prof. Dr. Tomas Kuhn

Professor Dr. Tomas Kuhn
Universität Passau
Raum (HK14b) 112, Dr.-Hans-Kapfinger-Straße 14b
94032 Passau

Telefon: +49 851 509-2379
Fax: +49 851 509-2392
E-Mail: tomas.kuhn@uni-passau.de 


Zweiter Vorsitzender

Prof. Dr. Kai von Lewinski
Prof. Dr. Kai von Lewinski

Prof. Dr. Kai von Lewinski
Dekanat, Universität Passau
Raum (HK14b) 123, Dr. Hans-Kapfinger-Straße 14b
94032 Passau

Telefon: +49 851 509-2378
Fax: +49 851 509-2392

E-Mail: Kai.Lewinski@uni-passau.de


Schatzmeister

Prof. Dr. Michael Beurskens,
LL.M. (Gew. RS), LL.M. (Chicago)

Prof. Dr. Michael Beurskens
Universität Passau
Raum (JUR) 216, Innstraße 39 (Juridicum)
94032 Passau

Telefon: +49 851 509-2360
Fax: +49 851 509-2362
E-Mail: Michael.Beurskens@uni-passau.de


Schriftführer

Prof. Dr. Sebastian Martens

Prof. Dr. Sebastian Martens
Universität Passau
Raum (JUR) 317, Innstraße 39 (Juridicum)
94030 Passau

Telefon: +49 851 / 509 – 2300
Fax: +49 851 / 509 – 2302
E-Mail: Sebastian.Martens@uni-passau.de

§ 8 – Vorstand
1. Die Mitgliederversammlung wählt aus ihrer Mitte einen Vorstand aus mindestens drei Personen.

2. 1Der Vorstand setzt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung um und ist darüber hinaus für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch die Satzung oder zwingende gesetzliche Vorschriften von der Mitgliederversammlung zu besorgen sind. 2Er berichtet der Mitgliederversammlung über die Vereinsangelegenheiten und legt ihr wesentliche Fragen zur Entscheidung vor.

3. 1Jedes Vorstandsmitglied ist im Außenverhältnis berechtigt, den Verein allein gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten. 2Der Vorstand bestimmt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden, der den Verein vorrangig repräsentiert, sowie eine Person, welche für die Buchführung verantwortlich ist. 3Im Übrigen regeln die Vorstandsmitglieder ihre Zuständigkeiten und Verfahren im Innenverhältnis selbst.

4. 1Beschlüsse des Vorstands können im Umlaufverfahren per E-Mail oder in Sitzungen getroffen werden, die auch im Wege der Fernkommunikation, etwa per Videokonferenz, abgehalten werden können. 2Eine Tagesordnung oder eine Einberufungsfrist sind nicht erforderlich. 3Der Vorstand ist nur beschlussfähig, wenn alle seine Mitglieder anwesend oder durch ein anderes Mitglied vertreten sind. 4Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen; bei Stimmengleichheit ist der Beschluss abgelehnt. 5Über die Beschlüsse des Vorstands ist durch den Vorsitzenden (Abs. 3 Satz 2) ein Protokoll zu führen und aufzubewahren.

5. Die Vorstandsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit keine Vergütung, jedoch den Ersatz ihrer Auslagen.

Satzung