Vorsitzender
Prof. Dr. Rafael Harnos
Universität Passau
Raum (JUR) 210, Innstraße 39 (Juridicum)
94032 Passau
Telefon: +49 851 509-2210
E-Mail: Rafael.Harnos@uni-passau.de
Vorstandsmitglied
Prof. Dr. Kai von Lewinski
Dekanat, Universität Passau
Raum NK 519, Innstraße 40, 94032 Passau
Telefon: +49 851 509-2220
E-Mail: Kai.Lewinski@uni-passau.de
Vorstandsmitglied (zuständig für Buchführung)
Prof. Dr. Michael Beurskens
Universität Passau
Raum (JUR) 216, Innstraße 39 (Juridicum)
94032 Passau
Telefon: +49 851 509-2360
E-Mail: Michael.Beurskens@uni-passau.de
Vorstandsmitglied
Prof. Dr. Sebastian Martens
Universität Passau
Raum (JUR) 317, Innstraße 39 (Juridicum)
94030 Passau
Telefon: +49 851 / 509 – 2300
E-Mail: Sebastian.Martens@uni-passau.de
§ 8 – Vorstand
1. Die Mitgliederversammlung wählt aus ihrer Mitte einen Vorstand aus mindestens drei Personen.2. 1Der Vorstand setzt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung um und ist darüber hinaus für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch die Satzung oder zwingende gesetzliche Vorschriften von der Mitgliederversammlung zu besorgen sind. 2Er berichtet der Mitgliederversammlung über die Vereinsangelegenheiten und legt ihr wesentliche Fragen zur Entscheidung vor.
3. 1Jedes Vorstandsmitglied ist im Außenverhältnis berechtigt, den Verein allein gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten. 2Der Vorstand bestimmt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden, der den Verein vorrangig repräsentiert, sowie eine Person, welche für die Buchführung verantwortlich ist. 3Im Übrigen regeln die Vorstandsmitglieder ihre Zuständigkeiten und Verfahren im Innenverhältnis selbst.
4. 1Beschlüsse des Vorstands können im Umlaufverfahren per E-Mail oder in Sitzungen getroffen werden, die auch im Wege der Fernkommunikation, etwa per Videokonferenz, abgehalten werden können. 2Eine Tagesordnung oder eine Einberufungsfrist sind nicht erforderlich. 3Der Vorstand ist nur beschlussfähig, wenn alle seine Mitglieder anwesend oder durch ein anderes Mitglied vertreten sind. 4Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen; bei Stimmengleichheit ist der Beschluss abgelehnt. 5Über die Beschlüsse des Vorstands ist durch den Vorsitzenden (Abs. 3 Satz 2) ein Protokoll zu führen und aufzubewahren.
5. Die Vorstandsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit keine Vergütung, jedoch den Ersatz ihrer Auslagen.
Satzung